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   VG Augsburg, 02.03.2011 - Au 4 K 10.714   

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https://dejure.org/2011,62451
VG Augsburg, 02.03.2011 - Au 4 K 10.714 (https://dejure.org/2011,62451)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02.03.2011 - Au 4 K 10.714 (https://dejure.org/2011,62451)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02. März 2011 - Au 4 K 10.714 (https://dejure.org/2011,62451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarklage;Baugenehmigung wegen Verstoßes gegen Rücksichtnahmegebot rechtswidrig, wenn Betriebsbeschreibung fehlt und daher der Prognoseentscheidung der zu bewertenden Immissionen nicht zugrunde gelegt werden konnte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Augsburg, 02.03.2011 - Au 4 K 10.714
    Das Bundesimmissionsschutzgesetz hat die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn bestimmt und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme auch für das Baurecht allgemein bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - 4 C 74.78).
  • VG Gelsenkirchen, 22.04.2010 - 10 L 312/10

    Bestimmtheit, Lärm, Musikschule, Fahrzeugverkehr

    Auszug aus VG Augsburg, 02.03.2011 - Au 4 K 10.714
    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es sich nicht um strikte Grenzwerte handelt, die eindeutig und mit doppelter zeitiger Aussage die Grenze der schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm markieren (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.4.2010 - Az. 10 L 312/10 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 13.03.2007 - Au 4 S 07.130
    Auszug aus VG Augsburg, 02.03.2011 - Au 4 K 10.714
    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte (auch der Verfahren Au 4 K 07.1140 und Au 4 S 07.130) und die vorgelegten Verwaltungsakten.
  • VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.229

    Anlage für soziale Zwecke (Kindertagesstätte für behinderte Menschen und

    Es liegt daher kein Fall einer (vollständig) fehlenden Betriebsbeschreibung vor, die die Beurteilung maßgeblicher Lärmimmissionen unmöglich macht (vgl. BayVGH, U.v. 16.11.2006 - 26 B 03.2486 - juris Rn. 31 f; VG Augsburg, U.v. 2.3.2011 - Au 4 K 10.714 - juris Rn. 34 f).
  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 4 K 12.414

    Mangelnde Bestimmtheit einer Baugenehmigung für eine Wäscherei

    Nach alledem ist deshalb die Baugenehmigung wegen fehlender Bestimmtheit des genehmigten Betriebsumfangs sowohl im Hinblick auf die Frage der zulässigen Art der baulichen Nutzung als auch hinsichtlich der Beurteilung und Abschätzung möglicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft rechtswidrig (vgl. BayVGH vom 16.11.2006, Az. 26 B 03.2486, juris - Rdnr. 31 f; VG Augsburg vom 2.3.2011, Az. Au 4 K 10.714, juris - Rdnr. 34 f).
  • VG Augsburg, 27.03.2013 - Au 4 S 13.230

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt)

    Da die Betriebsbeschreibung weder mit einem Genehmigungsvermerk versehen ist noch - beispielsweise durch eine Auflage - ausdrücklich zum Gegenstand der Baugenehmigung gemacht wurde, könnten die Antragsteller insoweit grundsätzlich eine Rechtsverletzung rügen, wenn aus der Baugenehmigung selbst oder den genehmigten Plänen nicht feststellbar ist, ob die Einrichtung im beantragten Umfang in das vorliegende Gebiet passt oder zu unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen führt (vgl. BayVGH, U.v. 16.11.2006 - 26 B 03.2486 - juris Rn. 31 f; VG Augsburg, U.v. 2.3.2011 - Au 4 K 10.714 - juris Rn. 34 f).
  • VG Augsburg, 14.09.2011 - Au 4 K 10.1380

    Nachbarklage; erdrückende / einmauernde Wirkung einer Lagerhalle abgelehnt;

    Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes liegt somit hier vor, weil die streitige Baugenehmigung den konkreten Betriebsablauf nicht festschreibt und weil die erforderlichen Auflagen fehlen bzw. die festgesetzten Auflagen mangels ausreichender Festlegung der Beurteilungsgrundlagen und fehlender Betriebsbeschreibung nicht sicher einhaltbar sind (vgl. VG Augsburg vom 30.03.2011, Az. Au 4 K 09.1890 und vom 02.03.2011, Az. Au 4 K 10.714).
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